Bestellerprinzip

Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip bei der Vermietung Ihrer Immobilie

Seit dem Sommer 2015 gilt das Besteller Prinzip als Gesetz für ganz Deutschland. Dies bedeutet, dass die Maklercourtage ausschließlich vom Auftraggeber meistens der Eigentümer übernommen wird.

Bundesgesetzblatt zum MietNovG

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