Bundesmeldegesetz

Formular Meldebehoerde

Meldepflicht bei Umzug

Seit dem 1.11.2015 gilt die neue Meldepflicht bei Umzug. Mieter müssen bei Adressummeldung eine Einzugsbestätigung, die vom Vermieter ausgestellt wird, der Behörde vorlegen. Mit dieser Regel soll der Adressmissbrauch erschwert werden.

Details zum Bundesmeldegesetz (BMG) Abs. 3, §17 u. 19 sind auf Gesetze im Internet einzusehen.

Formular für Leipzig auf der Homepage der Stadt (Bestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) )

LEIPZIG | estate Ihr Immobilienexperte GmbH

Ihr persönlicher Immobilienmakler aus Leipzig

Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD

Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD

Kontakt Kontakt